Ornithologische Gutachten
Gebäudebrüter-Gutachten
Buntspechte meißeln gelegentlich Löcher in die Wärmedämmung von Fassaden, die anschließend von anderen Wildvögeln zur Brut genutzt werden können. Dazu gehören Höhlenbrüter wie Star, Haussperling, Kleiber, Kohlmeise, Blaumeise und Dohle. Der Hausrotschwanz nutzt gerne Nischen am Haus zur Brut, der Gartenbaumläufer findet hinter schmalen Spalten Platz für sein Nest, Mehlschwalben nisten unter Dachvorsprüngen und Mauersegler unter Dächern und in Mauerlöchern. In besonderen Fällen kann ein Gebäude selbst für Turmfalken oder sogar Wanderfalken und Schleiereulen geeignete Brutplätze bieten. Wenn wir das Vogelgezwitscher und die Artenvielfalt in der Stadt erhalten wollen, ist es wichtig, diese Brutplätze zu bewahren.
Dennoch gibt es oft gute Gründe, aus denen solche Brutplätze beseitigt werden müssen. Vogellöcher in einer Wärmedämmung beispielsweise sind nicht nur energetisch problematisch. Das Eindringen von Wasser kann zu gravierenden Schäden führen.
Bei Sanierungsmaßnahmen rund ums Haus müssen die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes beachtet werden. Da alle europäischen Vogelarten besonders geschützt sind, ist es verboten, ihre Brutplätze zu beseitigen. Hierfür braucht es eine Befreiung vom Verbotstatbestand, die nach einer artenschutzrechtlichen Prüfung durch eine Fachkraft von der Unteren Naturschutzbehörde erteilt werden kann. Diese Befreiung ist mit Auflagen verbunden, die dafür sorgen, dass sich die Situation für die Brutvögel am Haus nicht verschlechtert (z. B. Anbringen entsprechender Nistkästen).
Ideal ist es, die artenschutzrechtliche Prüfung bereits eine Brutzeit vor der geplanten Maßnahme durchführen zu lassen. Fällt die Anwesenheit von Brutvögeln erst während der Bauarbeiten auf, müssen die Arbeiten gestoppt werden, bis die Befreiung vorliegt. Dann ist mit monatelangen Verzögerungen zu rechnen.
Wenn Sie im Stadtgebiet von Wiesbaden wohnen und eine artenschutzrechtliche Prüfung zu Ihrem Gebäude benötigen, können Sie sich gerne an mich wenden.